Lüftungsleitungen aus Stahlblech erfüllen Anforderungen an eine Feuerwiderstandsklasse nicht, da sie sich bei Hitzeeinwirkung erheblich verformen und so die Ausbreitung von Feuer und Rauch nicht ausreichend lang verhindern. Sie sind deshalb nachträglich dort zu bekleiden, wo Leitungen oder Leitungsabschnitte einer Feuerwiderstandsklasse entsprechen sollen. Wenn sich in den luftführenden Kanälen im besonderen Maße brennbare Stoffe ablagern können (zum Beispiel Abluft von gewerblichen Küchen) oder falls die luftführenden Leitungen selbst aus brennbaren Materialien bestehen (zum Beispiel Kunststofflüftungsleitungen für Laborabzüge) gelten in der Regel weitere, ganz spezifische Brandschutzanforderungen.
Bekleidung für Stahlblech-Lüftungsleitungen, L 90, EI 90 (ve,ho i↔o)-S
Nachträgliche Bekleidung für waagerechte und senkrechte Leitungen
Bekleidung für Polypropylen-Lüftungsleitungen, L 90
Nachträgliche Bekleidung für waagerechte und senkrechte Leitungen