In notwendigen Fluren und Treppenräumen dürfen Leitungsanlagen nur verlegt werden, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Dies lässt sich gewährleisten, wenn Installationen brandschutztechnisch vom eigentlichen Rettungsweg abgetrennt werden und die Leitungsführung in speziell dafür vorgesehenen vertikalen Schächten oder horizontalen Kanälen bzw. Deckenhohlräumen erfolgt. Flure oder Treppenräume werden damit vor einer Beeinträchtigung durch Brand bzw. Brandweiterleitung über Installationen sicher geschützt.
Im Unterschied dazu kommt es beim Funktionserhalt elektrischer Leitungen darauf an, dass diese Anlagen vor dem frühzeitigen Versagen im Brandfall geschützt werden. Spezielle Bekleidungen bzw. Kanäle aus Brandschutzbauplatten können diese extreme Schutzfunktion für solche Leitungen sicherstellen.
Sowohl für den Schutz von Rettungswegen als auch für den Funktionserhalt bieten die Promat-Lösungen verschiedene Konstruktionen und zahlreiche Einbauvarianten, die entsprechend den jeweiligen Anforderungen bauaufsichtlich nachgewiesen sind.